Der SpB der Ludwig-Bechstein-Grundschule bietet für Kinder mit einem wesentlichen bzw. erhöhten Förderbedarf eine individuelle Förderung an. Hierbei werden die Kinder zum Teil im Unterricht und in der Betreuungszeit unterstützt.
Rollen –und Bewegungsspiele, Augen-Hand Koordination, Sozialverhalten, Ausdauer- und Konzentrationsübungen sowie die Stärkung des eigenen Charakters werden gemeinsam mit den Kindern trainiert.
| Kontakt | |
| Fr. Semedo | s.semedo@tjfbg.de |
| Hr. Hinz | m.hinz@tjfbg.de |
| Fr. Dux | l.dux@tjfbg.de |
| Fr. Dogral | i.dogral@tjfbg.de |
Voraussetzung ist, dass beim Kind ein besonderer Unterstützungsbedarf besteht (z. B. Lernen, Sprache, emotionale/soziale Entwicklung, körperliche oder geistige Entwicklung).
Das Verfahren heißt sonderpädagogisches Feststellungsverfahren.
Den Antrag stellen die Eltern mit Unterstützung der Grundschule/SpB.
Zuständig ist das KJPD / SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).
Fachkräfte (z. B. Sonderpädagog:innen, Psycholog:innen) schauen sich an:
Lernen und Entwicklung des Kindes
schulische Situation
ggf. ärztliche oder therapeutische Berichte
Oft gibt es Gespräche mit Eltern und Erzieher:innen
Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, kann das Kind:
inklusiv an einer normalen Grundschule unterrichtet werden (das ist dann das, was viele als „Integrationskind“ bezeichnen).
In der inklusiven Grundschule bekommt das Kind dann z. B.:
zusätzliche Förderstunden
I-Erzieher:innen
erhöhter Förderbedarf (5 Std.)
deutlich erhöhter Förderbedarf (10Std.)
wesentlicher erhöter Förderbedarf (20Std.)
Die Schule weiß dann offiziell, dass das Kind inklusive Förderung braucht und plant die Unterstützung ein.
Das Ergebnis kann sein: