Teilhabe und Inklusion (Integrationsstatus)

Der SpB der Ludwig-Bechstein-Grundschule bietet für Kinder mit einem wesentlichen bzw. erhöhten Förderbedarf eine individuelle Förderung an. Hierbei werden die Kinder zum Teil im Unterricht und in der Betreuungszeit unterstützt.

Rollen –und Bewegungsspiele, Augen-Hand Koordination, Sozialverhalten, Ausdauer- und Konzentrationsübungen sowie die Stärkung des eigenen Charakters werden gemeinsam mit den Kindern trainiert.

Kontakt  
   
Fr. Semedo s.semedo@tjfbg.de
Hr. Hinz m.hinz@tjfbg.de
Fr. Dux l.dux@tjfbg.de
Fr. Dogral i.dogral@tjfbg.de

Ablauf/Verfahrensweg

1. Feststellung des Förderbedarfs

  • Voraussetzung ist, dass beim Kind ein besonderer Unterstützungsbedarf besteht (z. B. Lernen, Sprache, emotionale/soziale Entwicklung, körperliche oder geistige Entwicklung).

  • Das Verfahren heißt sonderpädagogisches Feststellungsverfahren.

2. Antrag stellen

  • Den Antrag stellen die Eltern mit Unterstützung der Grundschule/SpB.

  • Zuständig ist das KJPD / SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).

3. Überprüfung

  • Fachkräfte (z. B. Sonderpädagog:innen, Psycholog:innen) schauen sich an:

    • Lernen und Entwicklung des Kindes

    • schulische Situation

    • ggf. ärztliche oder therapeutische Berichte

  • Oft gibt es Gespräche mit Eltern und Erzieher:innen

4. Entscheidung

  • Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, kann das Kind:

    • inklusiv an einer normalen Grundschule unterrichtet werden (das ist dann das, was viele als „Integrationskind“ bezeichnen).

    •  
  • In der inklusiven Grundschule bekommt das Kind dann z. B.:

    • zusätzliche Förderstunden

    • I-Erzieher:innen

5. Anmeldung an der Grundschule

erhöhter Förderbedarf (5 Std.)   

deutlich erhöhter Förderbedarf (10Std.) 

wesentlicher erhöter Förderbedarf (20Std.)

  • Die Schule weiß dann offiziell, dass das Kind inklusive Förderung braucht und plant die Unterstützung ein.

  • Das Ergebnis kann sein:

Adresse                                                     Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst             (KJPD)

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SpB (Hort):

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ludwig-bechstein@tjfbg.de

 

 

 

Krankmeldung des Kindes

 

 

 

 

Öffnungszeiten Sekretariat

 

Montag-Freitag:

07:00 - 14:00 Uhr

 

 

                        

 

           

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Letzte Aktualisierung:

07.12.2025

 

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