INFOS ZUR MEDIENNUTZUNG/MEDIENKOMPETENZ IM INTERNET
Erste Anlaufstelle in nahezu allen Fragen:
http://www.klicksafe.de/eltern/ (speziell für Eltern)
http://www.klicksafe.de/service/elternarbeit/handreichungen-elternabende/ (Material für Elternabende)
http://www.klicksafe.de/bestellung/ (Broschüren und Flyer zum Bestellen)
http://www.klicksafe.de/themen/ (Informationen und Materialien für Lehrer)
Übersichtliche Ratgeberseite für Eltern:
(kleiner Kritikpunkt: arbeitet oft mit relativ starren Angaben und regt dadurch weniger zur Auseinandersetzung mit dem Kind an)
Eher für jüngere Kinder (mit eigenem Eltern- und Pädagogenbereich):
Viele Informationen zu Recht und Internet:
Kommission für Jugendmedienschutz:
http://www.kjm-online.de/service/publikationen/broschueren.html
MEDIENKONSUM
Liegengebliebene Kleidungsstücke finden Sie in der grünen Kiste an der Treppe zum Sekretariat.
Eine ausgewogene Ernährung ist die Voraussetzung für die geistige und körperliche Entwicklung Ihres Kindes.
Frische Getreideprodukte, Obst und Gemüse sind sehr geeignet. Schokolade und Chips sind zu vermeiden, da sie unter anderem die Konzentrationsfähigkeit Ihres Kindes
beeinträchtigen können. Des Weiteren sollte Ihr Kind täglich 1,5 Liter trinken.
Der Schulranzen sollte täglich (am besten abends) neu gepackt werden und lediglich die notwendigen Arbeitsmaterialien enthalten. Denn eine zu schwere Tasche kann letztendlich zur Verkrümmung der Wirbelsäule und zu bleibenden Haltungsschäden führen. Der gefüllte Schulranzen sollte nicht mehr als ein Zehntel des Körpergewichts wiegen.
Grundsätzlich ist der gültige Stundenplan verbindlich für den Unterrichtsschluss des jeweiligen Tages. Sollte es aus verschiedenen Gründen zu Stundenausfall kommen, wird Ihr Kind bis 13.30 Uhr auf dem Schulgelände betreut. Eine Dauervollmacht der Erziehungsberechtigten (zu Beginn jeden Schuljahres) ermöglicht Ihrem Kind bei vorzeitigem Unterrichtsschluss das Schulgelände zu verlassen.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn bei Ihrem Kind eine ansteckende Erkrankung festgestellt wurde, die den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsgesetz untersagt. Viele Infektionskrankheiten (z.B. Windpocken oder Scharlach) sind ansteckend noch bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Daher kann bereits eine Ansteckung der Mitschüler/Innen oder des Personals erfolgt sein. Wir informieren deshalb anonym über das Vorliegen einer solchen Krankheit.