Vor allem im Herbst treten Kopfläuse bei Kindern im Grundschulalter verstärkt auf.
Und jeder weiß, dass niemand mit den lästigen Plagegeistern zu tun haben möchte.
Laut § 34 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 dürfen Kinder und Jugendliche, die verlaust sind, die Schule nicht besuchen.
Bitte denken Sie daran:
Kopfläuse breiten sich sehr schnell aus und wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen, um die Verbreitung zu stoppen. Scheuen Sie sich nicht, sich bei Läusebefall unverzüglich im Schulsekretariat zu melden.
Unten finden Sie weitere Informationen zum Download
Quelle: www.laeuse.de